Die drei Wege im Überblick
- Festanstellung: Unbefristeter Arbeitsvertrag, meist ×13 Monatslöhne, Pensionskasse (BVG), bezahlte Ferien (min. 4 Wochen), Kündigungsfristen, Arbeitslosenversicherung.
- Contracting über Personalverleih / Payrolling: Du arbeitest im Projekt beim Kunden, bist aber bei einer bewilligten Verleihfirma angestellt. Sehr verbreitet in IT, Engineering, Life Sciences — und als Temporärarbeit in der Pflege. Du bekommst Stunden-/Tagessatz und bleibst voll sozialversichert (AHV, ALV, BVG, Unfall).
- Echte Selbständigkeit: Einzelfirma oder eigene GmbH, von der Ausgleichskasse als selbständig anerkannt. Maximale Freiheit, aber keine Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse freiwillig, und du brauchst mehrere Kunden (sonst droht die Einstufung als Scheinselbständigkeit).
Wichtig zu wissen: Wer nur für einen Kunden arbeitet, gilt in der Schweiz in der Regel nicht als selbständig. Deshalb läuft der grösste Teil des Schweizer Freelancings faktisch über Personalverleih mit eidgenössischer Bewilligung — das ist rechtssicher für beide Seiten.
Beispiel IT: Tagessatz vs. Jahresgehalt
Ein Senior Software Engineer / DevOps Engineer in Zürich:
| Festanstellung | Contracting | |
|---|---|---|
| Verdienst | ca. CHF 120 000–150 000/Jahr | ca. CHF 800–1400 pro Tag (Senior/Nische bis 1600+) |
| Bei 200 Projekttagen | — | ca. CHF 160 000–280 000 Umsatz |
| Ferien/Krankheit | bezahlt | unbezahlt — im Satz einkalkulieren |
| Zwischen Projekten | durchbezahlt | Lücken möglich (Puffer: 3–6 Monatskosten) |
| Weiterbildung, Hardware | oft vom Arbeitgeber | selbst zahlen |
Faustregel: Ein Contractor-Tagessatz sollte grob dem 1.3- bis 1.5-fachen des äquivalenten Festgehalts entsprechen, um Ausfallzeiten, Ferien und Vorsorge zu decken. Erst dann ist Contracting finanziell wirklich attraktiv.
Beispiel Pflege: Temporär vs. Fest
In der Pflege heisst «freelancen» meist Temporärarbeit über eine Verleihfirma: Stundenlöhne für Pflegefachpersonen liegen oft bei CHF 40–55 brutto (inkl. Ferien-/Feiertagsentschädigung und Anteil 13. Monatslohn), mit Zuschlägen für Nacht und Wochenende. Das schlägt den Festlohn pro Stunde deutlich — dafür gibt es weniger Planbarkeit, wechselnde Teams und keine Lohnfortzahlung zwischen Einsätzen. Viele internationale Pflegekräfte starten fest (stabiler für Bewilligung, Wohnungssuche und SRK-Prozess — siehe unseren SRK-Ratgeber) und wechseln nach 1–2 Jahren gezielt in Temporärarbeit, wenn das Netzwerk steht. Was fest verdient wird, zeigt unser Lohn-Ratgeber.
Sozialversicherungen: Der entscheidende Unterschied
- AHV/IV/EO (1. Säule): zahlen alle — Angestellte je hälftig mit dem Arbeitgeber, Selbständige allein (ca. 10 % des Einkommens).
- ALV (Arbeitslosenversicherung): nur für Angestellte (auch im Personalverleih!). Echte Selbständige haben keinen ALV-Schutz.
- BVG (Pensionskasse, 2. Säule): für Angestellte ab einem Mindestlohn obligatorisch; Selbständige müssen freiwillig vorsorgen (BVG oder Säule 3a).
- Unfall (UVG): Angestellte sind über den Arbeitgeber versichert; Selbständige müssen sich selbst versichern.
- Krankentaggeld: in guten Anstellungen üblich; Selbständige sollten es separat abschliessen.
Entscheidungshilfe: Was passt zu dir?
Festanstellung passt, wenn du… neu in der Schweiz bist (einfacher für Aufenthaltsbewilligung, Vermieter, Banken), planbares Einkommen willst, eine Familie absicherst oder in einem Beruf mit Anerkennungsverfahren (z. B. Pflege) startest.
Contracting/Freelancing passt, wenn du… gefragte Skills und 3+ Jahre Erfahrung hast, einen finanziellen Puffer besitzt, Projektwechsel als Chance siehst — und bereit bist, Akquise und Vorsorge selbst zu managen (oder über eine seriöse Verleihfirma abzudecken).
Die gute Nachricht: Das ist keine Einbahnstrasse. In der Schweiz wechseln viele Fachkräfte je nach Lebensphase zwischen beiden Modellen — und Arbeitgeber besetzen dieselbe Rolle oft wahlweise fest oder im Verleih.
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